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COVID-19 Schutzbestimmungen für Besucher von Gottesdiensten, Beerdigungen, Taufen und Trauungen im Pastoralraum Zugersee Südwest

 

Gültig ab 31. Mai 2021

Vorliegende Massnahmen dienen zum Schutz der Personen, die an Gottesdiensten sowie Beerdigungen in den Kirchen und Kapellen der Pfarreien Risch, Rotkreuz sowie Meierskappel im Pastoralraum Zugersee Südwest teilnehmen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Kirchen sowie Kapellen öffentliche Räume sind. Aus diesem Grund hat der Pastoralraum Zugersee Südwest folgende Schutzmassnahmen für Gottesdienste und Beerdigungen, in den Kirchen und Kapellen im Pastoralraum beschlossen:

  1. Die generell geltenden Abstandsregeln mit einem Mindestabstand von 1.5 Metern sind zwingend einzuhalten.
  2. Gleichzeitig gilt eine allgemeine Maskenpflicht während des Gottesdienstes und im Aussenbereich (z.B. auf dem Kirchplatz und auf dem Friedhof). Die Maskentragepflicht hebt die Pflicht zum Abstand nicht auf.
    Es gilt nach wie vor, dass Personen aus demselben Haushalt, die unter einem Dach leben, die Maskenpflicht einhalten müssen aber von der Abstandsregel befreit sind.
  3. Die Schutzmasken werden nicht vom Pastoralraum zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer sind gebeten ihre eigenen Masken zu verwenden. Ein beschränkter Bestand an Masken steht für die ausnahmsweise Abgabe zur Verfügung.
  4. Die Kapazitäten in den Kirchen mit den eingehaltenen Abstandsregeln beschränken sich auf max. 100 Personen und im Aussenbereich auf 300 Personen exkl. Personal.
  5. Die Gottesdienstbesucher reinigen sich beim Eingang zum Gotteshaus die Hände mit dem Desinfektionsmittel und nehmen an den gekennzeichneten Orten Platz.
  6. Das Singen in der Kirche wie auch im Freien ist erlaubt. Die Gottesdienstbesucher müssen auch zum Singen die Schutzmasken tragen. (Ausnahme: professionelle Sänger/-innen).
  7. Die Kommunionempfänger tragen eine Gesichtsmaske beim Empfangen der Handkommunion. Sie treten dann einige Schritte zur Seite, kommunizieren und gehen mit aufgesetzter Gesichtsmaske an ihren Platz zurück. Der Kommunionempfang wird nach Sektoren aufgeteilt. Die Distanz zwischen Kommunionausteilenden und -empfängern kann kurzfristig 1 m betragen.
  8. Die Gottesdienstbesucher verlassen das Gotteshaus nach der vorgegebenen, festgelegten Ordnung und unter Einhaltung der Abstandsregeln.
  9. Spontane Ansammlungen im öffentlichen Raum, z. B. auf dem Kirchplatz nach dem Gottesdienst, sind bis 50 Personen erlaubt.
  10. Die Gottesdienstbesucher sind verpflichtet, sich an die geltenden Schutzmassnahmen in den Kirchen des Pastoralraums zu halten. Bei Nichteinhaltung der Massnahmen haften die genannten Personenkreise rechtlich vollumfänglich. Der Pastoralraum Zugersee Südwest lehnt in diesem Fall jegliche Verantwortung ab.

Rotkreuz, 28. Mai 2021

Michèle Adam Dr. theol., Pastoralraumleiterin